Unser Kollege aus Bregenz hat sich die Mühe gemacht, und die unten verlinkten Nebengebührenrechner für beamtete Kolleg:innen erstellt.

ACHTUNG! In diesem Jahr wird der neue Referenzwert (+3,3%), der bei der Berechnung für die Nebengebührenwerte von Beamten verwendet wird, erst ab 01.07.2026 angehoben. Bis dahin gilt noch der Wert von 2025.

Speziell wer bis 30.6.2026 in Pension geht, für den gelten noch die Nebengebührenwerte aus 2025 zur Pensionsberechnung.  

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